Schwerpunkte

Sorgerechtsverfahren – Ablauf und Dauer

Puppen als Symbol für Familienrecht

Wenn Sie sich in einer Scheidung befinden, stellt sich früher oder später die Frage nach dem Sorgerecht der gemeinsamen Kinder. Um diese so wenig wie möglich zu belasten, empfehle ich Ihnen, sich von Anfang an einen kompetenten Anwalt für Familienrecht zu suchen. Sie finden meine Rechtsanwaltskanzlei in Schöneiche bei Berlin, wo ich, Julia Müller, Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche behilflich bin und Sie im Ernstfall juristisch vertrete.

Sorgerechtsentzug: Das müssen Sie unbedingt wissen

Beim Sorgerecht handelt es sich um das Recht und die Pflicht zur elterlichen Sorge, welches zwei große Bereiche umfasst: die Vermögenssorge und die Personensorge.

Die Vermögenssorge umfasst Folgendes:

  • Verwaltung von Erbschaften und Schenkungen
  • Allgemeine Vermögensverwaltungen

Demgegenüber beinhaltet die Personensorge diese Aspekte:

  • Bestimmung des Kindergartens/ der Schule
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Entscheidungen über medizinische Indikationen (beispielsweise Impfungen oder Operationen)

Während bei unverheirateten Paaren die Mutter zunächst automatisch das alleinige Sorgerecht bekommt, teilen sich Ehegatten nach der Geburt des Kindes die elterliche Sorge. Können sich die Eltern nach der Scheidung nicht einigen, muss das Familiengericht entscheiden. Sollte dieses zur Ansicht kommen, dass ein Elternteil das Kindeswohl gefährdet, wird dem anderen Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen. Sollten beide Eltern als Gefährdung für das Kind eingestuft werden, kann beiden Eltern im Sorgerechtsverfahren das Bestimmungsrecht über ihr Kind entzogen werden. Bei dem Gerichtsverfahren fließt auch die Meinung des Kindes mit ein, insofern dieses eine gewisse emotionale Reife erlangt hat.

Bei Fragen rund um Scheidungsangelegenheiten, die Übertragung des Sorgerechts oder sonstigen Fragen im Bereich Familienrecht, stehe ich Ihnen in Schöneiche bei Berlin gerne beratend zur Seite.

Kostenfrage im Sorgerechtsverfahren

Im Falle eines Sorgerechtsverfahrens fallen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten an, wobei teilweise auch ein kostenpflichtiger Verfahrensbeistand benötigt wird, der das minderjährige Kind vertritt. Diese Kosten sind abhängig von den jeweiligen Leistungen belaufen sich aber meist auf etwa 600 Euro, wobei es selbstverständlich die Möglichkeit gibt, bei finanzieller Bedürftigkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Konsultieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei in Schöneiche bei Berlin – ich unterstütze Sie bei sämtlichen Fragen rund um das Verfahren!

Juristische Hilfe: Darum ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll

Durch die rechtzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sparen Sie nicht nur Nerven, sondern erreichen in den meisten Fällen einen schnelleren Verlauf des Sorgerechtsverfahrens. Dadurch haben Sie oftmals weniger Kosten und bewahren Ihre Kinder vor langwierigen, stressigen Verhandlungen, die Scheidungen und gerichtliche Verfahren gelegentlich mit sich bringen. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin in meiner Anwaltskanzlei in Schöneiche bei Berlin!

Hier finden Sie mich

Rechtsanwältin Julia Müller
Berliner Straße 2
15566 Schöneiche

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